Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten und Kirchenbesuchen

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat sich ihrerseits verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt das Presbyterium der Markus-Kirchengemeinde das folgende Schutzkonzept.

 

Prämisse

Das Presbyterium ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der Gesundheit bewusst.  Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und Kirchenbesuche nicht zu Infektionsherden werden.

 

Information

Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommunikationswege

(Aushang/Gemeindebrief/Homepage) angekündigt.

Mitgeteilt werden für diese Predigtstätte:

  • 10:00 Uhr Sonntagsgottesdienst, evtl. erweitert um gleiches Format, auch an anderen Tagen zu anderen Uhrzeiten – wenn wegen des Anlasses (z.B. Konfirmation, Familiengottesdienst, etc.) mit einer größeren Anzahl von Teilnehmenden zu rechnen ist
  • 00 – 12.00 Uhr Sonntag: Offene Kirche, Anzahl der Besucher*innen begrenzt auf 20 Personen,
    evtl. auch 2 Stunden an anderen Tagen, zu anderen Uhrzeiten, verbunden mit einer Kurzandacht
  • Teilnahmebedingungen (s.u.)
  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung, die bei besonderen Anlässen (s.o.) ausschließlich im Vorfeld per Voranmeldung per Telefon vergeben werden. Dies wird ausdrücklich in den Gottesdienstankündigungen ausgewiesen.
  • Hinweise zum Gottesdienstbesuch:
  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
  • Eintrag in Anwesenheitslisten
  • Sitzordnung
  • Hygieneregelungen
  • Abstandsgebot
  • Kein gemeinschaftlicher Gesang

Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

Am Eingang im Vorraum werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden in verschlossenen Umschlägen aufbewahrt und nach einem Monat vernichtet.

Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.

Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten und ist durch Sitzplatzregelungen (Kennzeichnungen) gewährleistet [siehe Anlage: Sitzplan].

Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist während des gesamten Aufenthaltes in der Ev. Markuskirche erforderlich mit Ausnahme der Zeit, an der eine Person auf dem Sitzplatz verweilt.

Das Gemeindesingen unterbleibt; ebenso der Chorgesang. Gesang und Instrumentalmusik werden vom Altarraum aus vorgetragen, Orgelmusik von der Empore, oder es werden musikalische Elemente über CD-Player eingespielt.

Erkrankte werden gebeten auf den Gottesdienstbesuch zu verzichten. Ihnen wird empfohlen auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) auszuweichen.

Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, auf Grund der vorliegenden Abstandsregeln, begrenzt.

In der Markus-Kirchengemeinde wird die Teilnehmendenzahl in der Kirche auf 30 – 80 Personen begrenzt.

  • Es gibt 10 Bankabschnitte mit ausreichendem Sicherheitsabstand
  • Diese können bis zu max. 2 x 4 Personen aus einer Hausstandsgemeinschaft oder 3 Einzelpersonen belegt werden.

Bei besonderen Anlässen (z.B. Konfirmation, Familiengottesdienst, etc.) ist  vorherige Anmeldung per Telefon im Gemeindebüro erforderlich. Dies wird ausdrücklich in den Gottesdienstankündigungen ausgewiesen.

Abstandswahrung

Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Ein Ordner steht im Eingangsbereich und weist die Plätze zu.

Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt. Das Betreten des Gottesdienstraumes vor Gottesdienstbeginn erfolgt über den Haupteingang. Sollte noch vor Gottesdienstbeginn das Verlassen in Einzelfällen erforderlich sein, erfolgt dieses über den Gemeinderaum I.

Am Ende des Gottesdienstes erfolgt das Verlassen des Gottesdienstraumes über den Haupteingang unter Anweisung von Ordnern. (alle Flügeltüren weit offen)

In der Markuskirche werden Sitzplätze markiert, mit entsprechendem Abstand zur Seite sowie nach vorn und nach hinten. D.h. von vorne nach hinten wird nur jede dritte Bank besetzt. Bei Einzelpersonen werden jeweils die Außenplätze und ein Platz in der Mitte genutzt, bei Personen, die in einem Haushalt leben, bis zu 4 Außenplätze, bei größeren Haushalten eine Kirchenbank. [siehe Sitzplan]

Die Empore wird ausschließlich von Mitarbeitenden genutzt. Sie ist abgesperrt.

 

 Hygiene

Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst und bei Besuch der Kirche einzuhalten.

Die Kirchengemeinde stellt dafür Desinfektionsmittel bereit. Die Waschbecken in den Toiletten sind zugänglich gemacht.

Türgriffe und Handläufe, Bänke und Toiletten werden desinfiziert im Rahmen eines Hygieneplanes [Anlage] Die Räume werden vorher und nachher ausreichend gelüftet.

Das Tragen von Mund-Nase-Masken ist erforderlich. Die Kirchengemeinde stellt solche Masken zum Selbstkostenpreis für diejenigen Besucher*innen bereit, die ohne Maske kommen.

Vor dem Betreten der Toiletten steht Desinfektionsmittel zur Nutzung bereit.

Gottesdienstablauf

Ab dem 31.Mai 2020 wird folgendes Gottesdienstformat angeboten:

  • in Anlehnung an: Gottesdienstbuch Grundform II

Beamer/PowerPoint stehen für liturgische Texte zur Verfügung, ggf. auch Handzettel/Gottesdienstprogramme.

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.

Auf gemeinschaftliches Singen und Blasmusik wird in der Ev. Markuskirche wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet.

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf weiteres ausgesetzt.

Sollte das Presbyterium im Laufe der Corona-Pandemie zur Entscheidung kommen das Abendmahl wieder feiern zu wollen, wird bei der Feier des Abendmahls besonders auf die Einhaltung der Hygieneregeln geachtet; Einsatz von Einzelkelchen, Austeilen des Brotes mit Handschutz und Zange oder Stäbchen im Brot.

Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmal-Handschuhen gezählt.

Die vom Presbyterium zu ernennenden Ordner überwachen die Einhaltung der o.g. Regeln.

Bei Nichtbeachtung machen sie vom Hausrecht Gebrauch.

Für Veranstaltungen im Freien gelten Schutzkonzept und Hygieneplan der Markuskirche analog.

Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab dem 31. Mai 2020.

Hier finden Sie den Hygienerichtlinien zum download:
Hygieneplan-Markuskirche-Aushang